Kompetenzspektrum

Scheidung

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Anke Vander-Philipp

Rechtsanwältin, Mediatorin,
Fachanwältin Familienrecht Düsseldorf

Eine Scheidung muss nicht Krieg bedeuten. Insbesondere wenn Sie Kinder haben oder gemeinsames Vermögen existiert, favorisieren wir einen unstreitigen Ansatz. Es ist möglich und empfehlenswert, sämtliche Ehescheidungsangelegenheiten vertraglich gemeinsam mit Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann zu regeln.

Die Scheidung im Familienrecht

Nach Ablauf einer einjährigen Trennungszeit stellt sich die Frage nach der Ehescheidung. In seltenen Ausnahmefällen und bei besonderen Härtevoraussetzungen ist ein früherer Scheidungsantrag möglich.

Im Regelfall wird eine Ehe aber gem. § 1565 BGB erst geschieden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt wird. Wenn dies der Fall ist, stellen wir für Sie einen Ehescheidungsantrag beim Familiengericht. Für dieses Verfahren besteht Anwaltszwang.

Mit dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner endet die Ehezeit und sämtliche wirtschaftlichen Verflechtungen. Der Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages ist der Berechnungsstichtag für den Zugewinnausgleich (Vermögensverteilung) und den sogenannten Versorgungsausgleich (Rententeilung).

Scheidung Versorgungsausgleich Rententeilung

Das Gericht prüft, außer bei Kurzehen, deren Ehezeit unter drei Jahren liegt, den Ausgleich der Rentenanwartschaften oder des Rentenkapitals beider Ehepartner. Beiden soll die Hälfte der gemeinsamen Anwartschaften/des Rentenkapitals verbleiben oder übertragen werden.

Wir beraten Sie, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, der einen Ausschluss oder teilweisen Ausschluss auf Durchführung des Versorgungausgleichs rechtfertigen könnte.

Weitere übliche Angelegenheiten, die mit der Scheidung relevant werden können (nicht müssen), sind:

  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich/Vermögensteilung
  • Auseinandersetzung von Immobilien
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Kindesunterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf für Kinder
  • Umgang mit Kindern
  • Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Aufteilung von Verbindlichkeiten

Wir berechnen den Unterhalt und Vermögensausgleich und entwickeln mit Ihnen Auseinandersetzungsverträge, d.h. Ehescheidungsfolgenvereinbarungen.

Sollte sich eine gerichtliche Vermeidung nicht vermeiden lassen, so stehen wir Ihnen mit langjähriger Prozesserfahrung seit 1996 zur Verfügung.Sowohl hinsichtlich des erwirtschafteten Zugewinns als auch hinsichtlich der Einkünfte des anderen Ehegatten existieren gegenseitige Auskunftspflichten. Die Verpflichtung zur Auskunft ermöglicht die Berechnung der wechselseitigen Forderungen.

Wir beraten Sie zu den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Ehescheidungsfolgesachen.

Scheidung – Scheidungsfolgenvereinbarung

Wir vertreten die Auffassung, dass Verträge stets die bessere Alternative zu Gerichtsverfahren sind. Denn Sie selbst haben das Ergebnis in der Hand. Gerichtsverfahren bergen trotz langjähriger Berufserfahrung und Kompetenz der Fachanwälte stets ein gewisses Risiko. Denn viele familienrechtliche Bereiche eröffnen Ermessensspielräume der Richter. Letztere sind zwar an die gesetzlichen Regeln gebunden, aber in ihrer Entscheidung frei.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die während der Trennungszeit oder während des Ehescheidungsverfahrens entwickelt wird, kann Gerichtsbeschlüsse ersetzen. Es besteht die formelle Möglichkeit, sie im Scheidungstermin protokollieren zu lassen oder den Weg zum Notar zu wählen.

Kreative und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltungen sind sowohl im Scheidungsverfahren als auch im Mediationsverfahren möglich.

Hinweise zu „Scheidung“ von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Vander-Philipp, Düsseldorf, Mediatorin Düsseldorf.