
Rechtsanwältin, Mediatorin,
Fachanwältin Familienrecht Düsseldorf
Am Hackenbruch 19
40231 Düsseldorf
Den Ehepartnern steht es frei, einen Ehevertrag abzuschließen – vor oder auch während der Ehe. Damit dieser Vertrag wirksam wird, sind jedoch einige Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten. Als Fachanwältin für Familienrecht berät Anke Vander-Philipp bei allen Fragen rund um Ehevertrag und Anfechtung von Eheverträgen.
Der Ehevertrag im Familienrecht
Vor oder nach einer Eheschließung stellt sich die Frage nach einem Ehevertrag. Dabei entstehen folgende Fragen:
- Wie kann ein Ehevertrag wirksam geschlossen werden?
- Brauche ich überhaupt einen solchen Vertrag? Was bietet uns der gesetzliche Güterstand?
- Wie muss man einen Ehevertrag pflegen?
- Kann man einen einmal geschlossenen Vertrag später ändern oder aufheben?
- Wie sieht es mit der Wirksamkeitskontrolle in einem Scheidungsverfahren aus? Kann ich auf meinen geschlossenen Vertrag zählen?
- Was ist Gütertrennung?
- Was ist Gütergemeinschaft?
- Wie gehe ich damit um, wenn unser Lebensweg ganz anders verläuft, als geplant?
- Wie kann ich einen Vertrag der Eheleute anfechten?
- Kann ich einen Vertrag der Eheleute mit einem Erbvertrag verbinden?
Dabei gilt stets der gesetzliche Grundsatz der Vertragsfreiheit. Um den Vertrag der Eheleute wirksam zu gestalten, sind dennoch bestimmte Regeln einzuhalten. Wir beraten Sie gern vor der Eheschließung, danach und auch hinsichtlich der Wirksamkeit/Anfechtbarkeit im Trennungsfall. Denn es gilt folgendes: Wenn ein Ehevertrag sittenwidrig ist oder gegen Treu und Glauben verstößt, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 138 BGB. Grundsätzlich könnte dann der gesamte Vertrag nichtig sein. Dies ist es bei Vertragsschluss zu bedenken und danach zu überprüfen.