
Anke Vander-Philipp
Rechtsanwältin, Mediatorin,
Fachanwältin Familienrecht Düsseldorf
Am Hackenbruch 19
40231 Düsseldorf
Am 1. Oktober 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung ermöglicht. Lebenspartnerschaften können ab sofort nicht mehr vereinbart werden. Bereits geschlossene Lebenspartnerschaften können entweder bestehen bleiben oder beim Standesamt in eine Eheschließung geändert werden.
Die Gleichgeschlechtliche Ehe im Familienrecht
§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB wurde wie folgt geändert:
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Ehe für Alle & Adoption
Sämtliche familienrechtlichen Regelungen sind nunmehr somit auf hetero- und homosexuelle eheliche Beziehungen anwendbar. Wir beraten Sie gern in allen für Sie relevanten Bereichen, besonders auch zu Adoptionsfragen.